Der Markenname ist das einzige Produktmerkmal, das während des gesamten Produktlebenszyklus nicht verändert werden kann! Schon die Römer wussten mit „Nomen est Omen“, dass mit dem Namen Vorahnungen und Vorstellungen verknüpft sind.
Um die Marke vor unberechtigter Nutzung durch Mitbewerber konkret und umfassend zu schützen, empfiehlt sich der Erwerb der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte vom Markenurheber und eine Markenregistrierung nach dem Markenrecht. Möchte man der Marke zusätzliche Strahlkraft verleihen, bietet sich für eine kontrollierte Vergabe von Nutzungsrechten und Logoverwendungen die Lizenzierung an. Damit Sie Ihre Marke optimal und umfassend nützen können, bieten wir folgende Leistungen in engster und umfassender Zusammenarbeit mit unserem auf das Immaterialgüterrecht spezialiseierten Rechtsanwalt an: